AGBs

AGB / Nutzungsbedingungen – Saunafloß-Verleih

ms-aufguss.berlin – fwd45 GmbH, Storkower Str. 115, 10407 Berlin

(Stand: 01.10.2025)

1. Geltungsbereich, Vertragspartner, Kontakt

Diese AGB gelten für alle Buchungen des Saunafloßes („Floß“) der fwd45 GmbH („Vermieter“) durch Verbraucher:innen und Unternehmer:innen („Mieter“). Abweichende Bedingungen gelten nur, wenn sie vom Vermieter in Textform bestätigt wurden.

Kontakt: hello@ms-aufguss.berlin

2. Buchung, Vertragsschluss, Preise, Zahlung, Kaution

(1) Buchungen erfolgen online über unser Buchungssystem; mit der Buchungsbestätigung kommt der Mietvertrag zustande.

(2) Preise verstehen sich inkl. gesetzlicher USt., sofern nicht anders ausgewiesen.

(3) Der Mietpreis ist mit Buchung fällig; bei Auswahl „Anzahlung“ ist die Restzahlung vor Mietbeginn fällig.

(4) Der Vermieter kann eine Kaution von 500 € verlangen; Rückzahlung nach ordnungsgemäßer Rückgabe/Abrechnung.

(5) Gutscheine/Gift-Cards (Gift Up!) können gemäß deren Bedingungen eingesetzt werden.

3. Übergabe, Zustand, Protokoll

(1) Das Floß wird verkehrs- und betriebssicher inklusive vorgeschriebener Ausrüstung übergeben.

(2) Mieter und Vermieter fertigen bei Übergabe ein Übergabeprotokoll (Zustand/Zubehör) an. Offensichtliche Mängel sind sofort zu rügen.

4. Führung & Sicherheit auf dem Wasser

(1) Standardmäßig wird der Transport durch unser Personal durchgeführt. Selbstführung ist nur nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung des Vermieters zulässig.

(2) Voraussetzungen bei Selbstführung: Mindestalter 18, Nüchternheit (0,0‰ für die führende Person), ggf. erforderlicher Bootsführerschein. Der Mieter stellt sicher, dass nur eingewiesene, berechtigte Personen das Floß führen.

(3) Maximal zulässige Personenzahl an Bord: 6; Schwimmwesten sind in ausreichender Zahl mitzuführen und auf Anweisung zu tragen.

(4) Fahrgebiet: ausschließlich die vom Vermieter freigegebenen Gewässer/Abschnitte; kein Befahren von Fahrwassern, Naturschutz- und Sperrgebieten.

(5) Wetter/See-Zustand: Der Vermieter kann aus Sicherheitsgründen (z. B. Starkwind, Gewitter, Nebel, Eis) den Einsatz untersagen oder abbrechen.

5. Sauna- und Ofennutzung

(1) Die Nutzung der Sauna erfolgt eigenverantwortlich. Personen mit gesundheitlichen Risiken (z. B. Herz-/Kreislauf, Schwangerschaft, Infekte) sollen vorher ärztlichen Rat einholen.

(2) Alkohol/Drogen: Die führende Person bleibt absolut nüchtern; für alle Mitfahrenden gilt, die Sauna nicht unter Alkohol- oder Drogeneinfluss zu nutzen.

(3) Ofen/Feuer: Es dürfen nur bereitgestellte Brennstoffe verwendet werden; Funkenflug vermeiden; Löschmittel befinden sich an Bord; der Feuerraum darf nicht unbeaufsichtigt bleiben. Türen/Luken stets freihalten (CO-Gefahr).

(4) Abkühlung/Baderegeln: Baden nur an geeigneten Stellen, keine Sprünge. Eltern haften für ihre Kinder; Kinder stets beaufsichtigen.

6. Sorgfalts- und Obhutspflichten

(1) Der Mieter behandelt Floß/Zubehör pfleglich und beachtet alle Bedienungs- und Sicherheitshinweise.

(2) Vor Abfahrt prüft der Mieter die Vollständigkeit der Ausrüstung; fehlendes Pflicht-Equipment ist sofort zu melden.

(3) Verbote: motorsportliche Zwecke, gewerbliche Personen-/Güterbeförderung, rechtswidrige Zwecke, offenes Feuer außerhalb des Ofens/Grills, Pyrotechnik, Rauchen im Innenraum, Befestigen externer Geräte.

7. Reinigung, Schäden, Verlust

(1) Das Floß wird gereinigt übergeben und gereinigt zurückgegeben. Übermäßige Verschmutzung: Pauschale 30 €, Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Mieter vorbehalten.

(2) Schäden/Verluste an Floß/Zubehör sind sofort anzuzeigen. Der Mieter haftet für selbst oder durch Mitreisende verursachte Schäden nach Maßgabe von Ziff. 12.

8. Unfälle, Havarien, Diebstahl (Anzeigepflichten)

(1) Bei Ereignissen mit Personen-/Sachschaden ist unverzüglich die Polizei/Wasserschutzpolizei zu verständigen; der Vermieter ist sofort zu informieren.

(2) Der Mieter erstellt einen schriftlichen Bericht (Zeit, Ort, Ablauf, Beteiligte/Zeugen). Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden.

9. Rückgabe, Verspätung, Abholung

(1) Rückgabe am vereinbarten Ort innerhalb der Geschäftszeiten; in der Regel Abholung durch unser Personal; Selbst-Rückführung nur nach Absprache.

(2) Verspätung: Für jede angefangene Stunde Nutzungsverlängerung fällt eine Nutzungsentschädigung in Höhe des stündlichen Mietpreises an; zusätzlich eine angemessene Handlingpauschale bis max. 100 €. Dem Mieter bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten; dem Vermieter der Nachweis eines höheren Schadens.

10. Umbuchung durch den Mieter

(1) Umbuchungen sind grundsätzlich möglich und müssen in Textform (E-Mail) erfolgen.

(2) Gebühren:

- kostenfrei bis 21 Tage vor Mietbeginn,

- 15 € von 21 Tagen bis 72 h vor Mietbeginn,

- 50 € innerhalb der letzten 72 h.

(3) Tarifdifferenzen (z. B. Preisdifferenz nach Wochentagen) werden nachberechnet/erstattet.

(4) Eine zweite Umbuchung in ein neues Kalenderjahr ist ausgeschlossen.

11. Stornierung durch den Mieter / Widerruf (inkl. No-Show)

(1) Kein Widerrufsrecht: Es handelt sich um termingebundene Freizeitleistungen; das gesetzliche Widerrufsrecht ist nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB ausgeschlossen.

(2) Stornierung (Textform):

- Stornierung bis 30 Tage vor Mietbeginn: Erstattung 75 % des Mietpreises,

- Stornierung bis 7 Tage vor Mietbeginn: Erstattung 25 %,

- Stornierung < 72 Stunden vor Mietbeginn: keine Erstattung.

(3) Anzahlungen werden auf Erstattungen angerechnet. Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

(4) No-Show: Erscheint der Mieter ohne Mitteilung nicht zum vereinbarten Starttermin, oder ist er trotz Wartezeit von 30 Minuten und Kontaktversuchen (Telefon/E-Mail) nicht erreichbar, gilt dies als No-Show. In diesem Fall bleibt der volle Mietpreis fällig; ein Anspruch auf Ersatztermin/Erstattung besteht nicht. Der Vermieter ist berechtigt, den Termin nach Ablauf der Wartezeit anderweitig zu vergeben.

(5) Verspätetes Erscheinen: Bei verspätetem Eintreffen verkürzt sich die Nutzungszeit entsprechend; ein Erstattungsanspruch besteht nicht.

(6) Behördliche Auflagen/Höhere Gewalt: Es gilt Ziff. 14; in diesen Fällen bietet der Vermieter kostenfreie Umbuchung oder Gutschrift an.

12. Versicherung & Haftung des Mieters

(1) Das Floß ist haftpflichtversichert; eine Kaskoversicherung besteht mit Selbstbeteiligung 1.000 €.

(2) Der Mieter haftet nach den gesetzlichen Regeln; bei grob fahrlässig/vorsätzlich verursachten Schäden sowie bei Fahren unter Alkohol/Drogen, Unfallflucht, Verstoß gegen Führungs-/Anzeigepflichten entfällt eine Haftungsbegrenzung; der Mieter haftet voll, inkl. Nebenkosten (Bergung, Sachverständige, Mietausfall – begrenzt auf eine Tagesmiete pro Ausfalltag, max. 10 Tage).

(3) Bei Kasko-Schäden haftet der Mieter mindestens in Höhe der Selbstbeteiligung, es sei denn, ihn trifft kein Verschulden.

13. Haftung des Vermieters

(1) Der Vermieter haftet unbeschränkt für Schäden aus Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

(2) Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Zwingende gesetzliche Haftungen bleiben unberührt.

(4) Saunanutzung: Der Vermieter haftet nicht für selbst herbeigeführte Gesundheitsbeeinträchtigungen infolge nicht beachteter Sicherheitshinweise/kontraindizierter Nutzung; dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit durch vom Vermieter zu vertretende Umstände.

14. Höhere Gewalt, behördliche Auflagen, Sicherheitsabbruch

(1) Können Leistungen infolge von höherer Gewalt (z. B. Unwetter, Hoch-/Niedrigwasser, behördliche Verbote/Auflagen, Epidemien) nicht erbracht werden, kann der Vermieter die Buchung stornieren oder umbuchen.

(2) In diesen Fällen erhält der Mieter wahlweise eine kostenfreie Umbuchung oder eine Gutschrift; weitergehende Ansprüche (z. B. Schadensersatz) sind ausgeschlossen, soweit nicht Ziff. 13 eingreift.

15. Hausrecht, Ordnung, Ausschluss

Bei gefährdendem Verhalten, Alkoholisierung der führenden Person, Missachtung von Anweisungen oder Sicherheitsregeln kann der Vermieter die Nutzung verweigern oder abbrechen; ein Mietpreiserstattungsanspruch besteht dann nicht.

16. Verbraucherstreitbeilegung & OS-Plattform

Der Vermieter ist bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor der Allgemeinen Verbraucherschlichtungsstelle (Zentrum für Schlichtung e. V., Straßburger Str. 8, 77694 Kehl, www.verbraucher-schlichter.de) teilzunehmen.

Online-Streitbeilegung (OS) der EU: https://ec.europa.eu/consumers/odr/

17. Schlussbestimmungen

(1) Textform genügt (E-Mail) für Erklärungen, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.

(2) Es gilt deutsches Recht; gegenüber Verbraucher:innen mit gewöhnlichem Aufenthalt im EU-Ausland bleiben zwingende Verbraucherschutzvorschriften ihres Aufenthaltsstaats unberührt.

(3) Gerichtsstand: Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist Berlin ausschließlicher Gerichtsstand; für Verbraucher:innen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

(4) Salvatorisch: Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam; anstelle der unwirksamen Regelung gilt das Gesetz.