AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungen / Nutzungsbedingungen
msaufguss.berlin
I. Pflichten des Vermieters
1. Tauglichkeit des Saunafloßes
Dem Mieter wird vom Vermieter ein verkehrssicheres und technisch einwandfreies Saunafloß inklusive des vorgeschriebenen Zubehörs zum Gebrauch überlassen.
2. Wartung, Ausfall, Reinigung
Die vom Vermieter bereitgestellten Saunaflöße werden regelmäßig gewartet. Beim Ausfall eines Saunafloßes haftet der Vermieter nicht für hierdurch entstandene Schäden des Mieters. Die Saunaflöße werden im gereinigten Zustand übergeben und müssen nach Mietende ebenso zurückgegeben werden. Wird das Saunafloß übermäßig verschmutzt nach Mietablauf zurückgegeben, muss der Mieter die Kosten von mindestens 30,- € für die Reinigung übernehmen.
II. Pflichten des Mieters
1. Mietpreis
Der Mietpreis richtet sich nach online abgeschlossener Buchung. Der Mietpreis ist sofort bei Buchung fällig, es sei denn, es wurde eine Anzahlung gemäß Onlinebuchung vereinbart.
2. Führung des Saunafloßes
Die Gäste werden von unseren Mitarbeitern mit dem Saunafloß aufs Wasser gebracht. Eine Selbstführung des Saunafloßes durch den Mieter ist nur in Ausnahmefällen und nach vorheriger Absprache möglich. Sollte der Mieter das Saunafloß selbst führen, ist er für das Handeln als Fahrer verantwortlich. Es gilt für den Mieter sowie den Fahrer ein absolutes Alkoholverbot während der Fahrt.
3. Sorgsamkeitspflicht und Saunanutzung
Mieter haben das Saunafloß pflegsam zu behandeln und alle für die Benutzung maßgeblichen technischen Regeln zu beachten sowie das Saunafloß ordnungsgemäß zu sichern. Die Fahrt in Wassertiefen größer als ein Meter ist zu beachten. Der Mieter ist verpflichtet, die vorgeschriebenen Ausrüstungsgegenstände des Saunafloßes vor Abfahrt auf Vollständigkeit zu prüfen. Fehlen vorgeschriebene Ausrüstungsgegenstände an Bord nach Abfahrt, haftet der Mieter hierfür allein.
Saunanutzung
Die Nutzung der Sauna erfolgt auf eigene Gefahr. Der Mieter und seine Gäste sind verpflichtet, die Sauna sachgemäß zu nutzen und die geltenden Sicherheitsbestimmungen einzuhalten. Bei gesundheitlichen Bedenken oder Einschränkungen ist vor der Nutzung ein Arzt zu konsultieren. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Schäden oder Unfälle, die aus der Nutzung der Sauna resultieren. Es wird empfohlen, auf ausreichende Flüssigkeitszufuhr zu achten und die Sauna nicht unter Einfluss von Alkohol oder Drogen zu nutzen.
4. Nutzungsbeschränkung
Dem Mieter ist es untersagt, das Saunafloß für motorsportliche Veranstaltungen, Demonstrationen, Testzwecke, zur gewerblichen Personen- und Güterbeförderung sowie zu sonstigen rechtswidrigen Zwecken zu benutzen, auch wenn sie nur nach dem Recht des Tatorts verboten sind.
5. Anzeigepflicht
Bei Unfällen oder Schäden hat der Mieter den Vermieter unverzüglich, spätestens bei der Rückgabe des Saunafloßes, schriftlich über die Einzelheiten zu unterrichten und eine Skizze vorzulegen. Der Bericht muss Namen und Anschriften der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Boote enthalten. Der Mieter hat nach einem Unfall die Polizei zu verständigen, soweit die zur Aufklärung des Unfalls erforderlichen Feststellungen nicht auf andere Weise zuverlässig getroffen werden können. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Brand- oder Diebstahlschäden sind vom Mieter dem Vermieter sowie der zuständigen Polizeibehörde unverzüglich anzuzeigen.
6. Saunafloßrückgabe
Der Mieter ist verpflichtet, das Saunafloß bei Ablauf der Mietzeit am vereinbarten Ort zurückzugeben. Die Rückgabe kann nur während der Geschäftszeiten erfolgen. In der Regel werden die Kunden von unseren Mitarbeitern abgeholt. Eine eigenständige Rückführung des Saunafloßes durch den Mieter ist nur in Ausnahmefällen und nach vorheriger Absprache möglich. Wird der Rückgabezeitpunkt überschritten, ist der Mieter unbeschadet weiterer Haftung verpflichtet, für die Überschreitungsdauer eine Entschädigung in Höhe des Mietpreises jeder angefangenen bzw. vollendeten zusätzlichen Stunde und eine Handlingpauschale von 100,- € zu zahlen.
III. Haftung des Vermieters
Der Vermieter (d. h. er selbst und seine Mitarbeiter) haftet, abgesehen von der Verletzung wesentlicher vertraglicher Pflichten, nur für grobes Verschulden (Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit). Der Vermieter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Schäden oder Unfälle, die aus der Nutzung der Sauna resultieren.
IV. Haftung des Mieters
Der Mieter haftet nach den allgemeinen Haftungsregeln, wenn er das Saunafloß beschädigt oder sonstige Vertragsverletzungen begeht. Insbesondere hat der Mieter das Saunafloß in demselben Zustand zurückzugeben, wie er es übernommen hat. Die Haftung erstreckt sich auch auf Schadensnebenkosten wie Sachverständigenkosten, Abschleppkosten, Wertminderung und Mietausfall. Wird das Saunafloß durch Brand, Explosion oder Diebstahl beschädigt, beschränkt sich die Haftung des Mieters auf den Selbstbehalt der Teilkaskoversicherung in Höhe von 1000 €, sofern die Beschädigung nicht aus grobem Verschulden resultiert oder gegen die Anzeigepflicht gemäß Nr. II.5 verstoßen wurde.
Der Mieter haftet voll für Schäden am Saunafloß und für Schadensnebenkosten, wenn er den Schaden durch grobes Verschulden herbeigeführt hat, Unfallflucht begangen hat oder der Schaden bei alkohol- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit entstanden ist. Ebenfalls haftet der Mieter voll, wenn er gegen die Obliegenheiten der Führungsberechtigung oder der Anzeigepflicht verstoßen hat oder wenn die Verletzung auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Für durch Ladegut entstehende Schäden haftet der Mieter auch bei Haftungsbeschränkung. Bei Mietausfallkosten haftet der Mieter bis zur Höhe einer Tagesmiete je Tag, an dem das beschädigte Saunafloß nicht vermietet werden kann.
V. Versicherung
Das Saunafloß ist versichert. Sofern nicht anders vereinbart, haftet der Mieter inklusive Kaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung von maximal 500 € im Schadensfall.
VI. Umbuchung durch den Mieter
Grundsätzlich ist eine bestehende Buchung nicht umbuchbar. Wir bieten jedoch in besonderen Fällen, nach unserem Ermessen und mit einem Vorlauf von bis zu 7 Tagen vor der Fahrt, freibleibend eine Umbuchung gegen eine Bearbeitungsgebühr von 15,- € an. Es ist zu beachten, dass durch etwaige Tarifdifferenzen ein Mehr- oder Minderpreis entstehen kann, wenn an dem gewünschten Ausweichtermin andere Preise gelten. Buchungen, die bereits umgebucht wurden und deren Ausweichtermin nicht im selben Kalenderjahr der ursprünglichen Buchung liegt, können nicht erneut verschoben werden.
VII. Stornierung durch den Mieter
Bei Buchung zahlen Sie 50 % des Mietpreises. Stornieren Sie Ihre Buchung, erstatten wir Ihnen 25 % der Buchungskosten. Bei Stornierung unter 72 Stunden vor Mietbeginn ist der komplette Mietpreis sowie ggf. Kosten für Catering und Skipper, also alle gebuchten Zusatzoptionen, zu zahlen. Bei telefonischer Buchung oder Umbuchung können zusätzliche Kosten entstehen.
Stornierung wegen Corona-Regeln
Sollte durch verbindliche Regeln des Bundes oder des Landes Berlin die Vermietung von Saunaflößen am Tag der Anmietung untersagt sein, erstatten wir den vollen Mietpreis. Etwaige Kontaktbeschränkungen ermöglichen hingegen keine kostenfreie Stornierung. Für die Einhaltung von Kontaktbeschränkungen ist der Mieter selbst verantwortlich.
VIII. Schlussbestimmung
Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform; dies kann nur schriftlich abbedungen werden. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht, was nach Sinn und Zweck dieses Vertrages vernünftigerweise vereinbart worden wäre.
Wir sind verpflichtet und bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor der Allgemeinen Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V., Straßburger Str. 8, 77694 Kehl, www.verbraucher-schlichter.de, teilzunehmen. Gerichtsstand ist Berlin.
Es gilt deutsches Recht.
Berlin, 1. November 2024